Pre-IPO-Investments für qualifizierte Anleger: Schweiz, EU und USA
Das Wichtigste in Kürze
- Private Angebote sind in der Regel qualifizierten, professionellen oder akkreditierten Anlegern vorbehalten.
- Die Kriterien unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich, Anleger sollten die geltenden Regeln prüfen und sich beraten lassen.
- In den USA ist der Accredited Investor maßgeblich, in der EU der professionelle Kunde, in der Schweiz der qualifizierte Anleger.
- Die Beschränkungen sollen Anleger vor illiquiden und schwer bewertbaren Produkten schützen.
Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Die Regeln ändern sich, und der eigene Status als Anleger ist mit einem fachkundigen Berater zu klären.
Vereinigte Staaten: Accredited Investors
Privatplatzierungen nach Regulation D richten sich in der Regel nur an Accredited Investors (akkreditierte Anleger), die über Einkommens- oder Vermögensschwellen sowie über bestimmte berufliche Qualifikationen definiert werden. Die Website der SEC zur Anlegerbildung erläutert die Definition im Einzelnen.
Europäische Union: professionelle Kunden
Nach MiFID II unterscheiden Wertpapierfirmen zwischen Privatkunden, professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien. Komplexe oder illiquide Produkte werden typischerweise professionellen Kunden angeboten, Privatkunden nur mit zusätzlichen Schutzvorkehrungen.
Schweiz: qualifizierte Anleger
Das Schweizer Finanzmarktrecht unterscheidet Privatkunden, professionelle und institutionelle Kunden und erlaubt bestimmten vermögenden oder erfahrenen Privatpersonen, per Erklärung als qualifizierte Anleger zu gelten. Die Vertriebsregeln hängen dabei vom Produkt ab. In der Schweiz ansässige Anleger sollten die aktuellen Kriterien und den Status des Anbieters überprüfen.
Praktische Schritte
- Klären Sie, welche Anlegerkategorie für Sie gilt, und bewahren Sie die Nachweise auf.
- Prüfen Sie, ob der Anbieter für seine Tätigkeit zugelassen oder davon befreit ist.
- Fordern Sie die Angebotsunterlagen an und lesen Sie die Beschränkungen für Übertragung und Ausstieg.
- Holen Sie vor einer Zusage unabhängige Rechts- und Steuerberatung ein.
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