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Im Zusammenhang mit einem Börsengang ein Verwaltungsratsmitglied, eine Führungskraft oder ein bedeutender Gesellschafter, für die üblicherweise die längste Lock-up-Frist gilt.
Im Zusammenhang mit einem Börsengang ein Verwaltungsratsmitglied, eine Führungskraft oder ein bedeutender Gesellschafter, für die üblicherweise die längste Lock-up-Frist gilt.